In unserer Schule möchten wir mit anderen Kindern lernen und spielen. Damit sich alle wohl fühlen, gehen wir hilfsbereit, freundlich und rücksichtsvoll mit Mitschülern und Erwachsenen um. Die nun folgenden Regeln sollen uns beim Arbeiten und Spielen helfen.
Deshalb müssen sich alle bemühen, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, diese zu beachten und umzusetzen.
Verhalten vor dem Unterricht offener Anfang
- Ab 7.35 Uhr können wir uns in unseren Klassenraum begeben. Dabei gehen wir ruhig durch das Gebäude.
- Mäntel und Jacken etc. hängen wir an den Garderobenhaken auf dem Flur auf.
- In der Klasse verhalten wir uns ruhig. Wir können uns unterhalten, spielen oder arbeiten.
Verhalten im Unterricht
- Wir melden uns, wenn wir etwas sagen wollen.
- Wir hören dem anderen zu und rufen nicht in die Klasse.
- Wir beleidigen keinen und lachen niemanden aus.
- Wir helfen uns gegenseitig.
- Wir halten unsere Arbeitsmaterialien in Ordnung und gehen schonend mit ihnen um.
- Bevor wir den Klassenraum verlassen, achten wir darauf, dass der Arbeitsplatz und der Klassenraum aufgeräumt sind.
Verhalten nach dem Unterricht
- Alle Kinder verlassen nach Schulschluss das Gebäude.
- Die Buskinder müssen pünktlich auf dem Schulhof stehen, bereit zur Abfahrt mit dem Bus: 11.20 Uhr, 12.20 Uhr, 13.10 Uhr.
- Kinder, die ein Klassenamt übernommen haben, führen es zuvor noch gewissenhaft aus.
- Die Lehrperson verlässt als Letzte den Klassenraum.
Verhalten in den Pausen
a) Große Pause (Allgemeines)
- Zu einem gesunden Frühstück gehört auch ein richtiges Verhalten. Deshalb bleiben wir auf unseren Plätzen sitzen, essen und trinken in Ruhe und reden nicht mit vollem Mund.
- Kinder, die für die Pausenspiele zuständig sind, erfüllen ihren Dienst.
- Bei nassem Boden spielen wir nur mit Plastikbällen. Spielgeräte, die durch Nässe leiden, bleiben im Gebäude.
- Nach dem Frühstück gehen wir zügig und ruhig auf den Hof. Die Treppe benutzen wir auf der rechten Seite.
- Alle Kinder gehen hinaus. Ausnahme: Der Klassenlehrer erlaubt einzelnen Kindern im Klassenraum zu bleiben. Kranke Kinder dürfen sich mit schriftlicher Entschuldigung im Leseraum aufhalten.
- Die Spielwiese betreten wir nur bei gutem Wetter.
- Hängt die rote Fahne, spielen wir nur auf den Asphaltflächen, um die Wiese nicht zu beschädigen und nicht zu viel Dreck ins Gebäude zu tragen.
- Für alle kleinen und großen Sorgen ist die Pausenaufsicht auf dem Schulhof zuständig.
- Erst beim Erklingen der Glocke zum Pausenende gehen wir zügig und ruhig zurück in die Klassen.
- Die Spielgeräte werden wieder zurückgebracht.
- Das Mitnehmen von Getränken auf den Hof ist verboten. (Unfallgefahr)
- Der Schulhof darf von uns nicht verlassen werden.
b) Spielen auf dem Schulhof
- Wir stören niemanden beim Spiel.
- Wir schließen niemanden aus.
- Wir tun niemandem weh.
- Wir beleidigen niemanden.
- Wir erpressen niemanden.
- Wir unterlassen gefährliche Spiele wie Werfen mit Steinen und Stöcken, im Winter Schneeball werfen und Anlegen von Eisbahnen.
- Wir halten uns zum Spielen nur auf den dafür ausgewiesenen Schulhofflächen auf. Die Ballzone muss eingehalten werden.
- Wir spielen nicht bei den Fahrrädern und in den Toilettenräumen.
- Die Tischtennisplatte darf nicht betreten oder als Turngerät genutzt werden.
- Wir brechen keine Pflanzen und Zweige von Bäumen ab.
c) Regenpause
- Wir bleiben im Klassenraum
- Wir spielen nicht auf dem Flur.
- Wir rennen nicht durch das Schulgebäude.
- Die Aufsicht ist durch je eine Lehrperson in der unteren bzw. oberen Etage gewährleistet.
Allgemeine Hinweise
- Wir bringen keine gefährlichen Sachen mit in die Schule wie Messer, Feuerzeuge oder Ähnliches. (auch keine Handys)
- Alles Schuleigentum wird schonend behandelt.
- Abfälle werfen wir in die entsprechenden Mülleimer.
- Fundsachen werden bei dem jeweiligen Klassenlehrer abgegeben.
- Damit sich alle Kinder und Erwachsene- wohl fühlen können, sorgen wir dafür, dass unsere Schule schön bleibt.
- Jeder verpflichtet sich deshalb, die Regeln der Schulordnung einzuhalten. Wer dagegen verstößt, muss mit Maßnahmen rechnen.
Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulordnung
Wenn du dich nicht an die Regeln hältst:
- Lehrer-Schüler-Gespräch
- Streitschlichtungsgespräch
- betreffenden Punkt der Schulordnung abschreiben
- Elterngespräch
Unterrichtszeiten an unserer Schule
offener Anfang ab 7.35 Uhr
1. Stunde 7.50 – 8.35 Uhr
2. Stunde 8.35 – 9.20 Uhr
Pause (Frühstücks- u. Spielpause) 9.20 – 9.50 Uhr
3. Stunde 9.50 – 10.35 Uhr
4. Stunde 10.35 – 11.20 Uhr
Pause (kleine Spielpause) 11.20 – 11.30 Uhr
5. Stunde 11.30 – 12.15 Uhr
6. Stunde 12.20 – 13.05 Uhr
Busabfahrtszeiten:
nach der 4. Stunde um 11.20 Uhr
nach der 5. Stunde um 12.15 Uhr
nach der 6. Stunde um 13.10 Uhr
nach der 8. Stunde um 16.00 Uhr
Es gelten die Funkuhren !!!
Pausenaufsicht
Die allgemeine Aufsichtspflicht der Schule ergibt sich aus der Schutzbedürftigkeit der ihr von den Erziehungsberechtigten anvertrauten Schülerinnen und Schüler. Aufsichtsmaßnahmen der Schule sollen insbesondere verhindern, dass die zu Beaufsichtigenden sich oder anderen Personen Schaden zufügen oder Sachschäden verursachen. Die Aufsichtspflicht obliegt grundsätzlich allen Lehrerinnen und Lehrern der Schule.
Im Rahmen der allgemeinen Bestimmungen des Schulgesetzes und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften gelten für die Grundschule Haaren folgende Regelungen.
Der Schulhof hat folgende Aufsichtsbereiche:
– Pausenhalle
– Schulhof (vorderer Teil)
– Spielwiese
– Ruhezone
– Schulhof (hinterer Teil)
– Toiletten
Die Kinder werden 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Regel durch den Klassenlehrer beaufsichtigt bzw. durch den Fachlehrer, der in der 1. Stunde Unterricht erteilt (je nach Absprache und Stundenplan).
Die Aufsicht in der Frühstückspause führt die Lehrperson, die in der vorangegangenen Stunde in der Klasse unterrichtet hat. Bei Beginn der großen Pause ist jede Lehrperson dafür verantwortlich, dass alle Kinder die Klasse verlassen. Die Lehrperson verlässt als Letzte den Klassenraum. Sie überzeugt sich davon, dass die Kinder auf dem Schulhof beaufsichtigt werden
Bei zusätzlichen, kurzen Bewegungspausen hat die Lehrperson selbst Aufsicht zu führen.
Kinder, die sich im Leseraum aufhalten, werden von Lehrpersonen beaufsichtigt, die im Lehrerzimmer sind.
Die Busaufsicht muss jeweils pünktlich draußen am Sammelplatz stehen: 11.20 Uhr, 12.15 Uhr, 13.05 Uhr.
Die unterrichtenden Lehrpersonen müssen dafür Sorge tragen, dass die betroffenen Kinder pünktlich bereit stehen.
Werden Unterrichtsveranstaltungen außerhalb des Schulgebäudes durchgeführt, so obliegt die Aufsichtspflicht den begleitenden Lehrpersonen. In diese Aufsichtspflicht sind auch die anfallenden Unterrichtswege (z.B. Schwimmbad, Schulgottesdienst, Turnhalle,….) eingeschlossen.
Beim Sportunterricht und bei Schulwanderungen gelten die besonderen Vorschriften. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Kinder die Sportstätten nicht vor der Lehrperson betreten.
Nach Schulschluss ist jede Lehrperson, die zuletzt in der jeweiligen Klasse oder Lerngruppe unterrichtet hat, dafür verantwortlich, dass alle Kinder das Schulhaus verlassen haben.