Elternmitwirkung

Voraussetzung für unsere Arbeit ist ein vertrauensvolles und offenes Verhältnis zwischen Elternhaus und Schule. Dieser Kontakt ist somit ein wesentlicher Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Das gemeinsame Ziel ist das Wohl des einzelnen Kindes.

 

Mitwirkungsmöglichkeiten nach dem Schulmitwirkungsgesetz

  • in der Klassenpflegschaft
  • in der Schulpflegschaft
  • in der Schulkonferenz
  • in Fachkonferenzen, Klassenkonferenzen

 

 Darüber hinaus unterstützen die Eltern unser Schulleben auf vielfältige Art und Weise:

  •  Begleitung bei außerschulischen Veranstaltungen und Wettbewerben (z.B. Fußball, Schwimmen, Mathematikwettbewerb, …)
  • Unterstützung des Projektes Ernährungsführerschein
  • Mitwirkung beim Radfahrtraining im 4.Schuljahr
  • Begleitung bei Wandertagen und Ausflügen
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei Festen (z.B. unserem jährlichen Spiel- und Sportfest, Schulfesten, …)
  • Bereicherung unterrichtlicher Themen durch Eltern (z.B. Besuch Hebamme, Tierbesitzer, Zeitzeugen, Handwerker …)
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung zur Erstkommunion während des 3.Schuljahres
  • Gemeinsames Backen z.B. in der Vorweihnachtszeit
  • Unterstützung bei der Gestaltung des Schulhofes