Seit dem Schuljahr 2011/12 gibt es an der Kath. Grundschule Haaren/Helmern das Gemeinsame Lernen mit Beginn der 1. Klasse.
Die Schule bietet die Möglichkeit Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen zu fördern. Dies meint Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Lernen. Die bereits bestehenden Unterstützungsbedarfe wurden im Schuljahr 2013/14 um den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung erweitert.
Die Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf kommen aus dem gesamten Stadtgebiet Bad Wünnenberg und werden im Rahmen des Schülerspezialverkehrs mit Taxis für die Erziehungsberechtigten kostenfrei zum Schulort befördert.
Sie nehmen am Unterricht der Regelschulklasse teil, erhalten entsprechend ihrem individuellen Lern- und Förderplan individuell abgestimmte Lerninhalte, individuelle Hilfen, zusätzlichen Förderunterricht, Sozialtraining oder Sprachtherapie. Gemeinsam mit den Regelschulkindern werden sie von einer Förderschullehrkraft und einer Grundschullehrkraft unterrichtet. Diese Doppelbesetzung, aber auch die zusätzlichen Förderangebote wie z.B. das auditive Wahrnehmungstraining, das visuelle Wahrnehmungstraining, die Fördergruppe Feinmotorik, der Sportförderunterricht, deren Umfang von der Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf abhängig ist, kommt allen Schülern und Schülerinnen in der Klasse zugute. Das bedeutet, das die Regelschulkinder selbstverständlich bei Bedarf an diesen Angeboten teilnehmen.
Die beiden Lehrpersonen tragen gemeinsam die Verantwortung für alle Schüler in der Klasse. In regelmäßiger Absprache treffen sie Unterrichtvorbereitungen und besprechen, wie die Förderung der Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wie auch der Regelschüler/innen am sinnvollsten zu gestalten ist (Maßnahmen zur inneren und äußeren Differenzierung sowie individuelle Fördermaßnahmen). Dabei ist eine entspannte und angstfreie Lernumgebung von höchster Bedeutung.
Jedes Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erhält einen in Teamsitzungen regelmäßig reflektierten individuellen Förderplan, der Ziele und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele beinhaltet.
Für alle Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gilt, dass die Klassenkonferenz am Ende eines jeden Schuljahres darüber berät und entscheidet, ob der Unterstützungsbedarf fortbesteht oder aufgehoben werden kann, was das Fernziel der sonderpädagogischen Förderung an unserer Schule darstellt.
Zusätzlich nimmt unsere Schule seit dem Schuljahr 2018/19 an einem Schulassistenzprojekt teil. Dies bedeutet, dass die Kinder mit Förderbedarf keine individuellen Integrationskräfte zur zusätzlichen Unterstützung beantragen müssen- wie das im Regelfall sonst der Fall ist; sondern wir über einen Pool von 7 Schulassistent*innen verfügen, die bei uns sowohl für die Förder- als auch die Regelschulkinder unterstützend tätig sind.
Grundlage für die Inhalte des GLs sind die Richtlinien und Lehrpläne der Grundschule unter Einbeziehung der individuellen Förderpläne. Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können, wenn es die Leistungsfähigkeit erfordert, nach erfolgter und dokumentierter Diagnostik dem Bildungsgang Lernen zugeordnet werden. Dann werden die Inhalte nach dem schuleigenen Curriculum ausgewählt und bewertet. Eine Benotung erfolgt nicht, der Lern- und Entwicklungsstand wird in Form eines beschreibenden Zeugnisses dargestellt.
Ausgangslage für die individuelle Förderung eines/r jeden Schülers/in sind die durchgeführte Einschulungsdiagnostik und bei Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf die im sonderpädagogischen Gutachten erstellten Förderempfehlungen. Der aktuelle Entwicklungsstand wird im Laufe des Schuljahres durch Förderdiagnostik erfasst und in einem Förderplan angepasst.
Um die ganzheitliche Förderung der Schüler zu gewährleisten, werden nach Möglichkeit in allen Lernbereichen des Unterrichts Förderkonzepte entwickelt und umgesetzt. Dabei wird in vielen Arbeits- und Übungsphasen des Unterrichts auf differenzierte Aufgabenstellungen geachtet, die die verschiedenen Entwicklungsstadien der Schüler berücksichtigen.
Maßnahmen der äußeren Differenzierung gehören, besonders bei offenen Unterrichtsformen, ebenso zum Schulalltag, wie innere Differenzierung und individuelle Hilfen. Sie sind teil der Unterrichtsplanung, finden zumeist phasenweise statt, erfolgen aber auch im Sinne eines Drehtürenmodels, beispielsweise im Matheunterricht (z.B. Kind aus Kl. 4 nimmt am Matheunterricht Kl.3 teil) oder aber in festen Fördergruppen, die meist zusätzlich zum Stundenkontingent der Klasse angeboten werden.
Für ein Gelingen des GL sind in unserer Schule folgende Förderbereiche unerlässlich:
- elementare Fähigkeiten (Basisfunktionen in Wahrnehmungs-, Konzentrations- und Gedächtnisleistungen)
- Psychomotorik im Sportunterricht
- Kommunikation und Sprache sowie Sprachtherapie
- motorische Fähigkeiten (Grob-, Fein-, Visuo- und Graphomotorik)
- Persönlichkeitsstärkung
- Denken und Rechnen
- lebenspraktische Erziehung
Durch die in Klasse 1 erlernten Techniken in Lern- und Arbeitsverhalten streben wir in den folgenden Klassen die Umsetzung offener Arbeitsformen (Tages- und Wochenplan, Freie Arbeit, Stationsarbeit, Lernen in einer Lernwerkstatt, Projektarbeit…) an. Damit möchten wir die Kinder zu eigenverantwortlichem Lernen führen und soziale Fähigkeiten wie Kooperationsbereitschaft, Entscheidungs- und Planungsfähigkeit, Selbständigkeit und Kreativität in einem schülerorientierten Unterricht mit angemessenen Lehr- und Lernangeboten fördern.
Am Ende der Klasse 4 ist zu entscheiden an welcher weiterführenden Schulform Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützngsbedarf seine Schullaufbahn fortsetzen wird. Darüber wird aufgrund vom Schulamt vorgegebener Termine jeweils im Oktober des Schuljahres entschieden. Die Klassenkonferenz berät, die Eltern entscheiden.
Mögliche Förderorte sind:
- bei weiterhin bestehendem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf:
- Verbleib für ein weiteres Jahr in unserer Schule (bei Bedarf für Schüler/innen mit dem FÖSCH Sprache und Kommunikation und/oder Emotionale und Soziale Entwicklung)
- eine entsprechende Förderschule mit ausgewiesenem Förderschwerpunkt
- eine Schwerpunktschule mit GL der Sek 1
- bei Aufhebung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs
- jede geeignete weiterführende Schulform als Regelschule
Wir betrachten inklusiven Unterricht als einen sich ständig verändernden Entwicklungsprozess. Deshalb werden nach jedem Schuljahr Unterrichtsorganisation und -prinzipien in ihrer Effektivität und Qualität evaluiert und, der Individualität der Förderkinder geschuldet, angepasst.